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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Feste-Claas KG |
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(im Nachfolgenden "Feste-Claas" genannt) |
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1. Allgemeines |
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Die angegebenen Preise gelten, soweit nicht anders angegeben,
grundsätzlich für ein Wochenende, jedoch maximal
für 5 Tage und verstehen sich netto zzgl. der aktuell
gültigen MWST. Verluste von Gläsern und anderen
Gegenständen werden bei der Berechnung des Mietpreises
nicht berücksichtigt. Für diese sind nur die
Verlustpreise zu zahlen. |
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2. Vertrag |
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Alle Verträge werden schriftlich abgeschlossen.
Bestellt der Auftraggeber Ware mündlich oder fernmündlich,
so erhält er eine schriftliche Auftragsbestätigung,
die er gegengezeichnet an Feste-Claas zurück zu senden
hat. Erst nach Eingang der vom Auftraggeber gegengezeichneten
Auftragsbestätigung ist Feste-Claas zur Auslieferung
der Waren verpflichtet. Nimmt der Kunde Waren ohne schriftliche
Vereinbarung an, so erkennt er damit die ihm erteilte
Auftragsbestätigung an. |
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3. Lieferbedingungen |
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Die vereinbarten Liefertermine, die verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, setzen die
Einhaltung der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen
Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die vereinbarte
Lieferung bzw. Leistung erfolgen kann. Hierzu gehört
seine Anwesenheit oder die Stellung eines geeigneten Vertreters
zum vereinbarten Lieferzeitpunkt sowie die Gewährleistung
der entsprechenden Anfahrtsmöglichkeit zur vertragsgemäßen
Auslieferung der gemieteten Gegenstände. |
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4. Haftung |
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Der Auftraggeber haftet für alle Schäden,
die an den Mietgegenständen bis zur Rückgabe
entstehen. Bei Verlust oder Bruch werden diese in Rechnung
gestellt. Dies gilt auch für Schäden, die durch
Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie
Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser,
Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Feste-Claas
haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden,
die im Zusammenhang mit der Benutzung der Mietgegenstände
entstanden sind. |
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5. Rückgabe |
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Soweit die Mietgegenstände in Transportbehältern
und sonstigen Frachthilfen angeliefert werden, sind diese
nach Einlagerung der Ware wie geliefert, gereinigt und
unbeschädigt zurückzugeben. Für die Reinigung
durch den Auftraggeber dürfen nur Reinigungsmaterialien
verwendet werden, von denen keine gesundheitlichen Gefährdungen
ausgehen und die für diesen Zweck geeignet sind.
Bei Übergabe und Rückgabe wird ein schriftliches
Übergabeprotokoll gefertigt, das von beiden Seiten
zu unterzeichnen ist. Mit dem Übergabeprotokoll wird
die Ordnungsmäßigkeit der Lieferung bzw. der
Rückgabe bestätigt. Spätere Reklamationen
des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon
sind bei der Rückgabe alle ineinander gestapelten
Mietgegenstände wie z.B. Kunststoffgläser. Diese
werden nachträglich durch Feste-Claas auf Vollständigkeit
und Zustand überprüft. |
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6. Zahlung |
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Der Auftraggeber erhält eine schriftliche Rechnung,
die innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu begleichen
ist. Feste-Claas kann jederzeit auf andere Zahlungsziele
bestehen. Vereinbarte Preisnachlässe und Rabatte
werden wie Skonto behandelt und sind hinfällig, wenn
das vereinbarte Zahlungsziel überschritten ist. |
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7. Stornierung eines Auftrages |
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Die Stornierung eines Auftrages muss mindestens 2 Wochen
vor Auftragserfüllung in schriftlicher Form bei uns
eingegangen sein. Bei einer späteren Stornierung
berechnen wir Stornogebühren in Höhe von 50
% des Netto-Auftragswertes. Bei bereits gelieferter /
kommissionierter Ware wird der Mietpreis komplett berechnet.
Im Falle einer Stornierung sind die Forderungen grundsätzlich
sofort nach Rechnungsstellung fällig. |
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8. Salvatorische Klausel |
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden,
so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig.
In einem solchen Fall werden die ungültigen Bestimmungen
durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der
Bestimmung am nächsten kommen. |
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