Über Feste-Claas
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  Allgemeine Geschäftsbedingungen der Feste-Claas KG  
  (im Nachfolgenden "Feste-Claas" genannt)  
     
     
  1. Allgemeines  
  Die angegebenen Preise gelten, soweit nicht anders angegeben, grundsätzlich für ein Wochenende, jedoch maximal für 5 Tage und verstehen sich netto zzgl. der aktuell gültigen MWST. Verluste von Gläsern und anderen Gegenständen werden bei der Berechnung des Mietpreises nicht berücksichtigt. Für diese sind nur die Verlustpreise zu zahlen.  
     
     
  2. Vertrag  
  Alle Verträge werden schriftlich abgeschlossen. Bestellt der Auftraggeber Ware mündlich oder fernmündlich, so erhält er eine schriftliche Auftragsbestätigung, die er gegengezeichnet an Feste-Claas zurück zu senden hat. Erst nach Eingang der vom Auftraggeber gegengezeichneten Auftragsbestätigung ist Feste-Claas zur Auslieferung der Waren verpflichtet. Nimmt der Kunde Waren ohne schriftliche Vereinbarung an, so erkennt er damit die ihm erteilte Auftragsbestätigung an.  
     
     
  3. Lieferbedingungen  
  Die vereinbarten Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, setzen die Einhaltung der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die vereinbarte Lieferung bzw. Leistung erfolgen kann. Hierzu gehört seine Anwesenheit oder die Stellung eines geeigneten Vertreters zum vereinbarten Lieferzeitpunkt sowie die Gewährleistung der entsprechenden Anfahrtsmöglichkeit zur vertragsgemäßen Auslieferung der gemieteten Gegenstände.  
     
     
  4. Haftung  
  Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die an den Mietgegenständen bis zur Rückgabe entstehen. Bei Verlust oder Bruch werden diese in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Feste-Claas haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Mietgegenstände entstanden sind.  
     
     
  5. Rückgabe  
  Soweit die Mietgegenstände in Transportbehältern und sonstigen Frachthilfen angeliefert werden, sind diese nach Einlagerung der Ware wie geliefert, gereinigt und unbeschädigt zurückzugeben. Für die Reinigung durch den Auftraggeber dürfen nur Reinigungsmaterialien verwendet werden, von denen keine gesundheitlichen Gefährdungen ausgehen und die für diesen Zweck geeignet sind. Bei Übergabe und Rückgabe wird ein schriftliches Übergabeprotokoll gefertigt, das von beiden Seiten zu unterzeichnen ist. Mit dem Übergabeprotokoll wird die Ordnungsmäßigkeit der Lieferung bzw. der Rückgabe bestätigt. Spätere Reklamationen des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind bei der Rückgabe alle ineinander gestapelten Mietgegenstände wie z.B. Kunststoffgläser. Diese werden nachträglich durch Feste-Claas auf Vollständigkeit und Zustand überprüft.  
     
     
  6. Zahlung  
  Der Auftraggeber erhält eine schriftliche Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu begleichen ist. Feste-Claas kann jederzeit auf andere Zahlungsziele bestehen. Vereinbarte Preisnachlässe und Rabatte werden wie Skonto behandelt und sind hinfällig, wenn das vereinbarte Zahlungsziel überschritten ist.  
     
     
  7. Stornierung eines Auftrages  
  Die Stornierung eines Auftrages muss mindestens 2 Wochen vor Auftragserfüllung in schriftlicher Form bei uns eingegangen sein. Bei einer späteren Stornierung berechnen wir Stornogebühren in Höhe von 50 % des Netto-Auftragswertes. Bei bereits gelieferter / kommissionierter Ware wird der Mietpreis komplett berechnet. Im Falle einer Stornierung sind die Forderungen grundsätzlich sofort nach Rechnungsstellung fällig.  
     
     
  8. Salvatorische Klausel  
  Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig. In einem solchen Fall werden die ungültigen Bestimmungen durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung am nächsten kommen.  
 
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