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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Feste-Claas KG |
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(im Nachfolgenden "Vermieter" genannt) |
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1. Allgemeines |
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Die angegebenen Preise gelten, soweit nicht anders angegeben, grundsätzlich für ein Wochenende, jedoch maximal für 5 Tage und verstehen sich netto zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen MWST. |
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2. Vertrag |
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Alle Verträge werden schriftlich abgeschlossen. Bestellt der Mieter Ware mündlich oder fernmündlich, so erhält er eine schriftliche Auftragsbestätigung, die er gegengezeichnet an den Vermieter zurück zu senden hat. Erst nach Eingang der vom Mieter gegengezeichneten Auftragsbestätigung ist der Vermieter zur Auslieferung der Waren verpflichtet. Nimmt der Kunde Waren ohne schriftliche Vereinbarung an, so erkennt er damit die ihm erteilte Auftragsbestätigung an. |
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3. Lieferbedingungen |
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Die vereinbarten Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, setzen die Einhaltung der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters voraus. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die vereinbarte Lieferung bzw. Leistung erfolgen kann. Hierzu gehört seine Anwesenheit oder die Stellung eines geeigneten Vertreters zum vereinbarten Lieferzeitpunkt sowie die Gewährleistung der entsprechenden Anfahrtsmöglichkeit zur vertragsgemäßen Auslieferung der gemieteten Gegenstände. Bei Übernahme der Gläser-/Geschirrspülmaschine(n) bestätigt der Mieter durch seine Unterschrift, diese ordnungsgemäß, d.h. in betriebsbereitem Zustand erhalten zu haben. Weiterhin bestätigt der Mieter, die Gläser-/Geschirrspülmaschine(n) sauber und vollständig übernommen zu haben. |
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4. Haftung |
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Der Mieter haftet für alle Schäden, die an den Mietgegenständen bis zur Rückgabe entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Der Mieter hat die Mietgegenstände ausreichend gegen Diebstahl zu schützen und zu sichern. Bei Verlust oder Bruch wird der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Mietgegenstände entstanden sind. |
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5. Pflichten des Mieters |
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Der Mieter verpflichtet sich durch seine Unterschrift zum ordnungsgemäßen Umgang mit dem Mietgegenstand. Er ist im Mietzeitraum für die Verkehrs- und Betriebssicherheit verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich, auftretende Schäden sofort dem Vermieter zu melden. Eine Reparatur durch Dritte darf erst nach schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen. Verstößt der Mieter gegen diese Pflicht, können keine Ersatzansprüche gegen den Vermieter geltend gemacht werden. Der Mieter hat sich über die Bedienung und den Umgang mit den Mietgegenständen selbst zu informieren und trägt die alleinige Verantwortung für die Mietgegenstände sowie alle damit verbundenen Ereignisse. |
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6. Rückgabe |
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Soweit die Mietgegenstände in Transportbehältern und sonstigen Frachthilfen angeliefert werden, sind diese nach Einlagerung der Ware wie geliefert, gereinigt und unbeschädigt zurückzugeben. Für die Reinigung durch den Mieter dürfen nur Reinigungsmaterialien verwendet werden, von denen keine gesundheitlichen Gefährdungen ausgehen und die für diesen Zweck geeignet sind. Gläser und Geschirr sind gereinigt zurückzugeben. Für ungereinigte Mietgegenstände wird eine Reinigungsgebühr in Rechnung gestellt. Spätere Reklamationen des Mieters sind ausgeschlossen. |
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7. Zahlung |
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Der Mieter erhält eine schriftliche Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu begleichen ist. Der Vermieter kann jederzeit auf andere Zahlungsziele bestehen. Vereinbarte Preisnachlässe und Rabatte werden wie Skonto behandelt und sind hinfällig, wenn das vereinbarte Zahlungsziel überschritten ist. |
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8. Stornierung eines Auftrages |
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Die Stornierung eines Auftrages ist bis spätestens 6
Monate vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Auftrag
muss dann
schriftlich storniert werden. Die bis dahin entstandenen
Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt. Bei einer
Stornierung
zu einem späteren Zeitpunkt wird der vollständige
Mietpreis berechnet, außer wenn die Güter noch
anderweitig vermietet werden können. In diesem Falle
werden nur 25% des ursprünglichen Betrags in Rechnung
gestellt. |
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9. Salvatorische Klausel |
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig. In einem solchen Fall werden die ungültigen Bestimmungen durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung am nächsten kommen. |
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